Immobilie geerbt - was gilt es zu beachten

Neben dem emotionalen Schmerz des Verlustes stehen Erben oftmals auch einigen fachlichen Fragen in Bezug auf die geerbte Immobilie gegenüber. Es gilt hierbei neben der oftmals emotional schwierigen Entscheidung, wie man bestenfalls mit dem geerbten Haus oder der Wohnung umgeht, vor allem auch rechtlichen Grundlagen, gesetzliche Fristen und steuerlichen Forderungen gerecht zu werden.

Ihre Rechtsstellung laut Erbgesetz

Klären Sie zunächst, in welcher Rechtsstellung Sie sich befinden. Sind Sie Alleinerbe oder haben Sie mit anderen zusammen geerbt? Wurde von dem Verstorbenen ein Testament verfasst, welches das Erbe genau regelt, oder wird der Nachlass nach bestehender gesetzlicher Erbfolge geregelt?

Exisitiert ein Testament?

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten ein Testament aufgesetzt, so wird dieses nach Bekanntwerden des Todes des Erblassers von dem Nachlassgericht eröffnet. Existiert ein solches Testament nicht und wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen auch kein Erbvertrag geschlossen, der eine andere Erbfolge regelt, so greift die gesetzliche Erbfolge. Hierbei wird dann der Verwandtschaftsgrad für die Verteilung des Erbes herangezogen

Was steckt hinter dem Erbe?

Bevor Sie ein Erbe annehmen, sollten Sie genau prüfen, was sich wirklich hinter dem Erbe und der Erbmasse verbirgt, denn als Erbe erben Sie nicht nur Eigentumsrechte, sondern auch -pflichten. Hinter einer geerbten Immobilie stehen so auch häufig offene Kredite und Schulden des Erblassers die Sie, bei Annahme der Erbschaft, ebenfalls übernehmen. Übersteigen Schulden und Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses, sollten Sie eventuell mit Ihrem Notar oder Steuerberater eine Ausschlagung des Erbes und die entsprechende Beantragung prüfen. Ist dies nicht der Fall, können Sie Ihr Erbe annehmen und haben keine späteren finanziellen Verluste zu befürchten.

Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft?

Sie haben nicht alleine geerbt und sind Teil einer Erbengemeinschaft? Dann sind Sie gemeinsam, mit allen Erbenden, an der Erbmasse beteiligt und teilen das Erbe untereinander auf. Ist eine Immobilie Teil der Erbmasse, so gilt es, ähnlich wie bei einer Scheidung, eine gemeinsame Entscheidung zu finden und einen einheitlichen Beschluss zu fassen. Möglichkeiten sind hier eine Auszahlung der Miterben, ein einvernehmlicher Verkauf der geerbten Immobilie, oder aber und finanziell im schlechtesten Fall, eine Teilungsversteigerung der Erbanteile.

Der Staat und die Erbschaftssteuer

Auch ein Erbe unterliegt der Steuerpflicht. Die Steuerhöhe ist hierbei abhängig von dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbes. Je nach Verwandtschaftsgrad bestehen allerdings im Rahmen des Erbes auch Freigrenzen für die Erben, welche von der gesamten Erbschaftssumme steuerfrei abgezogen werden dürfen und so, nur der Betrag über dieser Freigrenze nach den entsprechenden Steuerklassen versteuert werden müssen. Hier kann Ihnen ebenfalls ein Steuerberater beratend zur Seite stehen.

Was tun mit der geerbten Immobilie?

Diese Frage hängt von vielen, sowohl emotionalen, als auch finanziellen Faktoren ab und sollte ganz individuell beantwortet werden. Grundsätzlich stehen die Möglichkeiten einer Eigennutzung mit großem, steuerlichen, Vorteil zur Wahl, eine Vermietung oder aber der Verkauf der Immobilie. Passt die Immobilie zu Ihrer Lebenssituation, muss die Immobilie renoviert werden und wie hoch sind die Kosten für Erhalt, Instandhaltung und Bewirtschaftung? Gerne unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung und bei der Frage, wie Sie als Erbe am besten mit Ihrer geerbten Immobilie vorgehen und wie die für Sie beste Entscheidung im Erbfall aussehen könnte.

Sie wünschen eine persönliche Beratung zum Thema Immobilienerbe?

Als Immobilienmakler der CHRISTIAN HELLMANN Real Estate stehen wir Ihnen sehr gerne auch bei dem Thema Immobilienerbe vertrauensvoll und erfahren zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam, vertraulich und ganz unverbindlich; über die Möglichkeiten Ihrer Erbschaft sprechen und wir finden auch für Sie garantiert den besten Weg.